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Betreuung

Rechtliche Betreuung dient gemäß §1814 BGB der Unterstützung erwachsener Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbstständig regeln können. In diesem Fall wird vom Gericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese kann unter anderem Vertretung gegenüber Behörden, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung umfassen. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zu einem möglichst selbstbestimmten Leben.

„Selbstbestimmung ist Teil meiner Menschenwürde. Sie endet weder im Alter noch am Krankenbett und reicht bis in den Tod.“
(Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt und Parlamentarischer Staatsekretär a.D.)

Lust auf ein außergewöhnliches Ehrenamt?

Die Mehrzahl der rechtlichen Betreuungen in Deutschland wird ehrenamtlich geführt. Meistens sind es Angehörige, die diese Aufgabe erfüllen. Daneben gibt es auch Menschen, die bereit sind, dieses verantwortungsvolle Amt für einen ihnen fremden Menschen zu übernehmen. Das verdient den größten Respekt. 
Das selbstbestimmte Handeln der Betreuten beim Umgang mit Behörden, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung zu unterstützen, macht Ihre Tätigkeit zu etwas Außergewöhnlichem.
Dabei können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Das neue Betreuungsgesetz sieht eine Anbindung an einen Betreuungsverein vor. Wir führen Sie in das Ehrenamt ein und bieten regelmäßige Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie individuelle Beratung an. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Wir freuen uns über engagierte Menschen, die bereit sind ein außergewöhnliches Ehrenamt zu übernehmen.